Als Arbeitnehmer in Hamburg stehen Sie vor der schwierigen Entscheidung, welchem Anwalt Sie Ihre Angelegenheit aus dem Arbeitsrecht anvertrauen sollen. Wir können noch so viele Versprechungen machen und die Dienste unserer Kanzlei anpreisen. Am Ende werden Sie nicht mehr als ein vages „Bauchgefühl“ bekommen, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Deshalb unser Angebot an Sie: Nehmen Sie sich Zeit und lernen sie uns kennen. Bei einem unverbindlichen Gespräch in unserem Kanzleibüro direkt an der Elbe können Sie sich davon überzeugen, dass wir keine halben Sachen machen. Wir sind hochspezialisiert und verfügen über eine große Erfahrung im Arbeitsrecht. Als Anwälte unterstützen wir Arbeitnehmer seit Jahren insbesondere bei folgenden arbeitsrechtlichen Themen.
Eine Kündigung stellt für Arbeitnehmer regelmäßig eine außerordentliche Belastung dar. Das Arbeitsverhältnis ist schließlich nicht weniger als die wirtschaftliche und soziale Existenzgrundlage, die durch eine Kündigung ins Wanken gerät. Wir raten Ihnen unbedingt dazu, die Wirksamkeit der Kündigung von einem Anwalt prüfen zu lassen. Gerne übernehmen wir die Prüfung für Sie und erheben ggf. Kündigungsschutzklage, wenn hinreichende Erfolgsaussichten gegeben sind. In den meisten Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen eine Kündigung, und sei es allein deshalb, um eine möglichst hohe Abfindung zu realisieren. Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen wird aufseiten des Arbeitgebers die Bereitschaft gegeben sein, eine Abfindung zu zahlen. Doch auch bei einer personen- oder verhaltensbedingten Kündigung ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage häufig erfolgversprechend. Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Kündigungsgrundes liegt im arbeitsgerichtlichen Prozess nämlich beim Arbeitgeber.
Sie haben als Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung nur eine wichtige Aufgabe: Das umgehende Aufsuchen eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts bzw. einer arbeitsrechtlichen Kanzlei. Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um sich gegen diese zur Wehr zu setzen. Nur innerhalb dieser Klagefrist kann die Unwirksamkeit der Kündigung gerichtlich geltend gemacht werden. Zögern Sie nach Erhalt einer Kündigung daher nicht und vereinbaren Sie einen Termin. Den Rest erledigen wir für Sie:
Auch wenn Arbeitgeber Ihnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages unterbreitet, schrillen bei den meisten Arbeitnehmern die Alarmglocken. Zwar wird durch das Angebot des Arbeitgebers keine Klagefrist in Gang gesetzt. Für Sie als Arbeitnehmer ist die Offerte der Arbeitgeberseite gleichwohl eine höchst unangenehme Situation. Mit der Vorlage eines Aufhebungsvertrages bringt der Arbeitgeber nämlich zum Ausdruck, nicht mehr an dem Arbeitsverhältnis mit Ihnen festhalten zu wollen. In aller Regel wird der Arbeitgeber mit dem Angebot auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages auch mitteilen, weshalb er eine Auflösung des bestehenden Arbeitsvertrages anstrebt. Als Anwälte für Arbeitsrecht können wir Ihnen zum Aufhebungsvertrag nur folgende Ratschläge geben:
Und nicht zu vergessen: Suchen Sie umgehend eine Kanzlei auf, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Anwälte können prüfen, ob die in dem Aufhebungsvertrag formulierten Regelungen für Sie annehmbar sind. Dabei sind nicht nur die Vorteile in den Blick zu nehmen, die Ihnen der Aufhebungsvertrag bringt (z.B. eine Abfindung). Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann daneben erhebliche wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen – Stichwort: Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Machen Sie dem Arbeitgeber keine Geschenke und manövrieren Sie sich nicht bei der Bundesagentur für Arbeit ins Aus. Wir klären mit Ihnen in einem ersten unverbindlichen Gespräch in unserer Kanzlei in Hamburg, wie Sie sich am besten zu verhalten haben.
Die Abmahnung kann die Vorstufe einer Kündigung sein. Mit einer Abmahnung missbilligt der Arbeitgeber zunächst ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers. Er kündigt darüber hinaus für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen an – für gewöhnlich eine Kündigung. Ob ein Vorgehen gegen eine Abmahnung Sinn macht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei hat erst einmal eine Prüfung dahingehend zu erfolgen, ob die Abmahnung überhaupt zu Recht ergangen ist. Es muss geprüft werden, ob sie vielleicht eine Willkür der Arbeitgeberseite darstellt. Die rechtssichere Feststellung, ob ein Verhalten als Pflichtverletzung einzuordnen ist, ist nicht immer ganz einfach. Gerade bei einer schwierigen Sach- und Rechtslage übernehmen wir diese Prüfung gerne für Sie.
Unabhängig davon, wie das Ergebnis der Prüfung ausfällt, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, wie mit der Abmahnung prozessual umzugehen ist. Nicht in jedem Fall ergibt es Sinn, sich mittels einer Klage beim Arbeitsgericht gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber ansonsten unbelastet ist und der Arbeitnehmer an einer gedeihlichen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses interessiert. Je nach Interessenlage kann jedoch auch eine Klage das Mittel der Wahl sein. Nicht selten werden Abmahnungen als „Aufhänger“ für Gespräche über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses genutzt – freilich gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung.
Ganz gleich, wie Ihr Fall liegt: Wenn Sie auf der Suche nach Anwälten für Arbeitsrecht in Hamburg und Umgebung sind, können Sie auf uns zählen. Wir erörtern gerne mit Ihnen gemeinsam strategische Möglichkeiten.
An der Bedeutung des Arbeitszeugnisses im Arbeitsleben scheiden sich die Geister: Die einen sehen aufgrund einer starken Standardisierung in den Formulierungen keinen Mehrwert für ihr berufliches Fortkommen, für andere wiederum ist ein ansprechendes Arbeitszeugnis von herausragender Bedeutung. Wir meinen: Auch wenn die inflationäre Ausstellung von guten Zeugnissen – gerade auch im Zusammenhang mit Kündigungsschutzprozessen – den Wert schmälern, sind sie gleichwohl eine Visitenkarte für neue Arbeitgeber. Ein gutes Zeugnis verschafft Ihnen zwar keine Stelle, ein lediglich befriedigendes oder ausreichendes kann aber Chancen verbauen. Daher unser anwaltlicher Rat:
Gehen Sie beim Zeugnis kein Risiko ein!
Nicht alles, was sich im Zeugnis gut liest, erfüllt auch die Anforderungen an ein gutes Zeugnis. In der Praxis hat sich eine eigene Zeugnissprache ausgebildet, die gerade Arbeitnehmern nicht vertraut sein dürfte. Ein Beispiel:
„Frau W erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.“
Das klingt doch ganz gut, würde man meinen. In Wahrheit spiegelt sich in dieser Formulierung lediglich die Note 3. Ein Zeugnis mit einer befriedigenden Benotung wird bei potenziellen Arbeitgebern mit Sicherheit nicht allzu viel Anklang finden.
Wir möchten Ihnen anbieten, Sie dabei zu unterstützen, vom Arbeitgeber ein gutes, vernünftiges Zeugnis zu erhalten. Wir besitzen viel Erfahrung bei der Prüfung von Zeugnissen und helfen Ihnen als Anwälte dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wenn nötig auch vor dem Arbeitsgericht Hamburg oder einem anderen zuständigen Gericht in Deutschland.
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