Insolvenzrechtliche Themen begegnen mir bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in aller Regelmäßigkeit. Sobald ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, müssen einige insolvenzrechtliche Besonderheiten beachtet werden. Die erfolgreiche Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandaten in der Insolvenz erfordert dabei nicht die Teilnahme an dem Fachanwaltslehrgang für Insolvenzrecht. Einige „Basics“ müssen aber zumindest beherrscht werden, um eine sachgerechte Begleitung des Mandats sicherzustellen und Haftungsfallen zu umgehen. Die notwendigen prozessualen Grundlagen im Individualarbeitsrecht möchte ich in einer kleinen Beitragsserie vermitteln, bevor ich mich später den kollektivrechtlichen Eigenheiten widme. Der hiesige Beitrag befasst sich mit den Themen, wer in der Insolvenz kündigungsbefugt ist und, damit korrespondierend, gegen wen geklagt werden kann.Weiterlesen
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