Autor-Archiv Raphael Lugowski

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VonRaphael Lugowski

Gesellschafter-Geschäftsführer: Kurzarbeitergeld möglich

In der Coronakrise kämpfen zahlreiche Unternehmen um ihre wirtschaftliche Existenz und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Durch die Anordnung von Kurzarbeit können Unternehmen einen erheblichen Kostenfaktor in Form der Personalkosten reduzieren. Denn für die von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen, das ihnen den Lebensunterhalt sichert. Vor allem in kleineren Unternehmen kommt bei geschäftsführenden Gesellschaftern die Frage auf, ob auch sie vom Kurzarbeitergeld profitieren können. Dieser Beitrag soll Klarheit bringen und die rechtlichen Maßgaben des Bundessozialgerichts darlegen.Weiterlesen

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Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag darf Mindestlohn nicht erfassen

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes diskutierten Rechtsanwälte wie Arbeitsgericht lebhaft darüber, ob eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel den Mindestlohn ausnehmen muss. Das Bundesarbeitsgericht hat nun eine klare Position bezogen und geurteilt, dass Ausschlussregelungen den Mindestlohn nicht erfassen dürfen. Wenn Arbeitgeber diese rechtliche Maßgabe bei der Formulierung von Ausschlussfristen nicht beachten, hat diese Versäumnis die Unwirksamkeit der gesamten Klausel zur Folge. Dies wiederum führt dazu, dass Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis nicht nach Ablauf von üblicherweise drei Monaten verfallen.Weiterlesen

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LAG Hamburg bejaht Mitbestimmung des Betriebsrats bei Twitter-Account

Die Reichweite der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bereitet im Zeitalter der neuen sozialen Medien immer wieder Schwierigkeiten. Das Landesarbeitsgericht Hamburg musste sich zuletzt mit der Frage auseinandersetzen, ob die Unterhaltung eines Twitter-Accounts auch der Mitbestimmung unterliegt. Aufgrund der „Antwort“-Funktion von Twitter nahm das Gericht einen mitbestimmungspflichtigen Sachverhalt an. Es positionierte sich damit konträr zur erstinstanzlichen Entscheidung des Arbeitsgerichts, das ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates noch ablehnte.Weiterlesen

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Begünstigung von Betriebsräten durch Zahlung von Zuschlägen

In einer Entscheidung aus dem Jahr 2018 musste sich das Bundesarbeitsgericht mit einer vermeintlichen Begünstigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds befassen. In der Sache ging es um eine monatliche Schichtzulage sowie um Zeitzuschläge, deren Zahlung das freigestellte Mitglied des Betriebsrats auf der Grundlage des Arbeitsvertrages forderte. Die Arbeitgeberin hatte die Zahlung dieser Leistungen aufgrund einer Höhergruppierung in einer andere Entgeltgruppe des einschlägigen Tarifvertrages eingestellt. Stand einer Fortzahlung der alten Vergütungsbestandteile das Verbot der Begünstigung wegen der Betriebsratstätigkeit entgegen? Das Gericht bejahte dies.Weiterlesen

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Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von IT-Systemen

Die zunehmende Digitalisierung macht auch vor dem Arbeitsleben keinen Halt. Politik und Wissenschaft fassen die damit verbundenen Veränderungsprozesse mit dem Begriff Arbeit 4.0 zusammen und begegnen hier der Herausforderung der Harmonisierung von technologischen Errungenschaften mit der Forderung nach dem Schutz von Arbeitnehmern. Im Zuge dieses Prozesses kristallisiert sich zunehmend die zentrale Rolle des Betriebsrates heraus, dem Sprachrohr der Beschäftigten und ihrer Interessen. Im Zuge der Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von IT-Systemen geht es insbesondere um den Schutz von Persönlichkeitsrechten, der im Zeitalter der neuen technischen Möglichkeiten wichtiger denn je erscheint. Allzu häufig neigen Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte aber dazu, ihren Blick auf diese Schutzdimension zu beschränken. Dabei steht für die Beschäftigten noch weitaus mehr auf dem Spiel, was Betriebsräte bei der Regelung von technischen Einrichtungen berücksichtigen sollten.Weiterlesen

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Warum der Abschluss einer Rahmenbetriebsvereinbarung IT für Betriebsräte sinnvoll ist

Nicht ohne Grund verhandeln und vereinbaren immer mehr Betriebsräte eine Rahmenbetriebsvereinbarung IT mit dem Arbeitgeber. Die fortschreitende Digitalisierung sämtlicher Bereiche der Arbeitswelt bringt es mit sich, dass regelmäßig neue Technologien eingeführt oder überkommene Systeme ersetzt werden. Mittels einer Rahmenbetriebsvereinbarung zu informations- und kommunikationstechnischen Systemen können die Betriebspartner den Prozess der Mitbestimmung strukturieren und standardisieren. Der Betriebsrat kann in diesem Zusammenhang das Beteiligungsverfahren, seine Beteiligungsrechte sowie den Beschäftigtendatenschutz mitgestalten. Was der Betriebsrat hierbei beachten muss, wird in diesem Beitrag eingehend beleuchtet.Weiterlesen

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Zur Maßgeblichkeit einer tariflichen Vergütungsordnung im Betrieb

Anknüpfend an den Beitrag zu den Eckpunkten der Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung soll vorliegend eine Besonderheit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dargestellt werden. Das Gericht hat im Jahr 2011 entschieden, dass bei Vorhandensein einer tariflichen Vergütungsordnung und einer Tarifbindung des Arbeitgebers die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG aufgrund des Tarifvorrangs ausgeschlossen sei. Zum Schutz der Arbeitnehmer wäre aber die tarifliche Vergütungsordnung auf den Betrieb insgesamt anzuwenden. Die Grundsätze dieser Rechtsprechung und ihre rechtliche Einordnung in den Gesamtkontext des Verständnisses zum Tarifvorrang sind Gegenstand dieses Beitrages.Weiterlesen

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Betriebliche Lohngestaltung: Eckpunkte der Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung ist in § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG verankert. Aufgrund der Unbestimmtheit der dortigen Regelung sowie der einzelfallbezogenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erschließt sich der genaue Gegenstand der Mitbestimmung nicht ohne weiteres. Dieser Beitrag soll den Betriebsräten einleitend einen Überblick über die rechtlichen Maßgaben des BAG geben. Darauf aufbauend werden u.a. die Möglichkeiten der Mitbestimmung bei arbeitsvertraglichen Vergütungsabsprachen beleuchtet sowie die Folgen mitbestimmungswidriger Lohngestaltung verdeutlicht.Weiterlesen

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Geschäftsgeheimnisgesetz: Beeinträchtigung der Informationsrechte des Betriebsrats?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb, rechtswidriger Nutzung sowie Offenlegung auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz zum Schutz von Gechäftsgeheimnissen (GeschGehG) soll die EU-Richtlinie 2016/943 vom 8. Juni 2016 umgesetzt werden. Diese hat u.a.  zum Ziel, das Know-how von Unternehmen zu schützen. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Regierungsentwurf – sollte er unverändert im Bundestag verabschiedet werden – auch Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebsräten hätte. Würde der Informationsfluss im und um den Betriebsrat womöglich eingeschränkt? Diese Gefahr wird von vielen Stellen jedenfalls als real angesehen, weshalb der vorliegende Beitrag dieser Frage deshalb auf den Grund geht. Zum Einstieg in diese Thematik werden aber zunächst die Grundlagen der Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern des Betriebsrats aufgefrischt.Weiterlesen

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Im Arbeitskampf können die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eingeschränkt sein

Die Mitbestimmung des Betriebsrats im Betriebsverfassungsgesetz ist zwingender Natur. Sofern ein Tatbestand der Mitbestimmung einschlägig ist, ist der Betriebsrat von der Arbeitgeberseite daher ordnungsgemäß zu beteiligen. Es kann aber Konstellationen geben, in denen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eingeschränkt oder ausgeschlossen sind. Dies kann namentlich dann der Fall sein, wenn sich die Tarifparteien in einem Arbeitskampf befinden. Das Bundesarbeitsgericht musste sich zuletzt mit der Frage auseinandersetzen, ob das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG im Rahmen von Streikmaßnahmen ausgeschlossen gewesen ist.Weiterlesen

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