Kategorien-Archiv Kollektivarbeitsrecht

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VonRaphael Lugowski

BetrVG-Seminar in Hamburg mit interessanten Fragen zum Gesamtbetriebsrat

Am 5.9. und am 6.9.19 war ich einmal mehr als Referent für das Betriebsverfassungsrecht im Einsatz. Das Seminar fand in Hamburg statt und vermittelte den Betriebsräten die erforderlichen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, ihre praktischen Probleme vorzubringen und Fragen zu stellen. Ich habe diese Anliegen rechtlich beleuchtet und in den thematischen Rahmen des Seminars eingebettet. Ein thematischer Schwerpunkt der Veranstaltung betraf die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats in einem konkreten Fall.Weiterlesen

VonRaphael Lugowski

Betriebsübergang nach § 613a BGB: Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen

Wenn ich mich im Arbeitsrecht auf einen Lieblingsparagraphen festlegen müsste, wäre der § 613a BGB sicherlich im Rennen um die pole position. Nicht, weil sich die Voraussetzungen und rechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs allein anhand des Wortlauts der Norm unmittelbar erschließen würden – das ist mit Gewissheit nicht der Fall. Der teleologischen und systematischen Auslegung im weitesten Sinne kommt im Rahmen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB besondere Bedeutung zu. Faszinierend ist dabei insbesondere die Frage, welche Auswirkungen der Betriebsübergang auf das Amt des Betriebsrats und die Fortgeltung bestehender kollektiv-rechtlicher Regelungen zeichnet. Und so befasst sich dieser Beitrag mit den betriebsverfassungsrechtlichen Konsequenzen eines Betriebsübergangs und skizziert dabei die denkbaren Konstellationen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.Weiterlesen

VonRaphael Lugowski

Übergangs- und Restmandat: Zur Spaltung und zum Untergang eines Betriebes

Das Thema der „Betriebsspaltung“ und das hierauf bezugnehmende Übergangs- und Restmandat des Betriebsrats nach § 21a und § 21b BetrVG hat zuletzt mein Interesse geweckt. Es handelt sich hierbei potenziell um einen rechtlich durchaus anspruchsvollen Komplex, was nicht zuletzt durch die arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen bis hin zur höchsten Instanz belegt wird. Außerdem ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Betriebsrat bei Betriebsspaltungen ein Übergangs- oder Restmandat erhält, für das Bestehen von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten von höchster Relevanz. Grund genug für mich und vielleicht auch für euch, sich diesem interessanten Bereich des Kollektivarbeitsrechts in groben Zügen zu nähern. Der Schwerpunkt meiner Betrachtung liegt dabei auf dem tatsächlichen Vorgang der Betriebsspaltung und dem Untergang von Betrieben.Weiterlesen

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