Seminar: Transferverträge aus arbeits- und europarechtlicher Sicht

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VonRaphael Lugowski

Seminar: Transferverträge aus arbeits- und europarechtlicher Sicht

Am Freitag, den 13. September 2019 habe ich an einer Veranstaltung des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. zum Thema: Transferverträge im Spannungsfeld zwischen Sportrecht, Arbeitsrecht und Europarecht teilgenommen. Sie vermittelte interessante Einblicke in die praktische und rechtliche Umsetzung von Transfers im professionellen Sportumfeld. Darüber hinaus eröffnete sie die aktuellen rechtlichen Problempunkte aus arbeits- und europarechtlicher Sicht.

Arbeitsverhältnis und Befristung von Spielerverträgen

Zunächst hat Herr Dr. Mario Eylert, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., über die arbeits- und europarechtlichen Aspekte des Transfervertrages referiert. Er ging dabei auf die nationale Rechtsprechung in medienwirksamen Fällen ein und zeichnete die Entscheidungsgründe der Senate nach. Ein besonderes Augenmerk widmete Herr Dr. Eylert den europarechtlichen Dimensionen eines Transfers und der Bedeutung des Grundrechts der Freizügigkeit im Spiegel üblicher transferrechtlicher Praktiken. Daneben ging er auch der Frage auf den Grund, ob das Verhältnis zwischen Spielern und Verein ein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611a BGB begründet. Dies bejahte er nachdrücklich, bevor er sich der Frage widmete, ob die Befristung von Spielerverträgen durch einen sachlichen Grund nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt sein könnte. Herr Dr. Eylert verwies insofern auf die Lesart des Bundesarbeitsgericht, die abweichend von dem Wortlaut der Vorschrift eine Beurteilung nach der Eigenart des Arbeitsverhältnisses vornimmt.

Arbeitsrecht das eine, Transferpraxis das andere

Im unmittelbaren Anschluss folgte ein Vortrag von Herrn Jörg von Appen, Rechtsanwalt und Partner bei von appen | jens legal, der die sportrechtlichen Vorgaben beim Spielertransfer in den Blick nahm. Herr von Appen beleuchtete weitere sportrechtliche Hintergründe von Transferverträgen und klassifizierte diese in Übereinstimmung mit Herrn Dr. Eylert als dreiseitigen Vertrag. Zur Freude der Hörer schlug Herr von Appen aber immer die Brücke zum praktischen Transfergeschehen und machte deutlich, dass vermeintliche rechtliche Probleme zwar gesehen werden, in der vertraglichen Beziehung jedoch keine Rolle spielen. Bei der Verhandlung zwischen den Parteien stünden wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, weshalb Anpassungen nur insoweit vorgenommen werden.

Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht und Betriebsräte

Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Podiumsdiskussion unter der Leitung von Dr. Roland Chycholl, Richter am Arbeitsgericht Hamburg. An der Diskussion beteiligte sich auch der ehemalige Bundesliga-Torhüter Richard Golz, der zwischenzeitlich nach abgeschlossenem Studium als Spielerberater fungiert. Weitere Teilnehmer waren Herr Christopher Wendisch, Justitiar beim Vfl Wolfsburg, Herr Dr. Mario Eylert, Herr von Appen und Herr Sven Piel, Rechtsanwalt im Sportrecht. Im Rahmen der Diskussion gingen die Teilnehmenden auf zahlreiche interessante rechtliche Gesichtspunkte von Transferverträgen ein. Ein Highlight war dabei der Beitrag von Dr. Mario Eylert, der kurz und knapp darauf verwies, dass das Arbeitsrecht dem Schutz von Arbeitnehmern dient. Profisportler hingegen würden nachvollziehbar nicht im gleichen Umfang dem Schutz der Rechtsordnung bedürfen wie gewöhnliche Arbeitnehmer, weshalb grundsätzlich in Frage stünde, inwieweit das Arbeitsrecht auch auf diese besondere Formen des Arbeitsverhältnisses in Anwendung zu bringen ist. Aus dem Zuhörerkreis wurde zudem die interessante Frage eingeworfen, ob es bei den professionellen Vereinen Arbeitnehmervertretungen gebe, die auch für die Profisportler zuständig seien.

Alles in allem war es eine gelungene Veranstaltung, die die rechtlichen und praktischen Gegebenheiten und Entwicklungen von Transferverträgen und dem Profisport im Allgemeinen offengelegt hat, soweit dies zeitlich möglich war.

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